Arbeitsschutz

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach Baustellenverordnung

Gründe

In der Bauwirtschaft (im Vergleich zu allen Gewerbezweigen) sind 7,5% der gewerblichen Arbeitnehmer
Beschäftigt und es ereignen sich 25% der Arbeitsunfälle und 30% aller tödlichen Unfälle. Die Statistik
von Unfallzahl zu geleisteten Arbeitsstunden ist doppelt so hoch wie in anderen Bereichen.
In der Baubranche ergibt sich das Dreifache der durchschnittlichen Ausfallzeiten durch Krankheiten

Pflichten des Bauherrn

  • Er hat dafür sorgen, dass die Maßnahmen nach § 2 BaustellV getroffen werden:
  • entsprechend den Grundsätzen des § 4 ArbSchG die Arbeiten durchgeführt werden
  • gegebenenfalls Vorankündigung an die staatliche Arbeitsschutzbehörde
  • gegebenenfalls Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans für die Baustelle
  • Gegebenenfalls Erstellung einer Unterlage für „Spätere Arbeiten“
  • Bestellung eines Koordinators für die Planungsphase
  • Bestellung eines Koordinators für die Ausführungsphase

Leistungen toepfer-asb

  • Analyse der Entwurfs- und Ausführungsplanung
  • Ermitteln der Gewerkspezifischen Gefährdungen und Wechselwirkungen
  • Erstellen der Vorankündigung
  • Erstellen des Sige-Planes auf Grundlage der Architekten – Ablauf – und Terminplanung
  • Zusammenstellen der Unterlage nach § 3 Absatz 2 Nr. 3 der BaustellV
  • Überwachung Umsetzung des Sige – Planes
  • Baustellenbegehungen und Teilnahme an Baubesprechungen
  • Abstimmung mit Behörden
  • Anpassung Sigeplan und Unterlage